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Gut zu wissen

Versicherungen

Vor dem Kauf eines Pferdes sollte man sich Gedanken machen, welche Versicherungen für das Pferd abgeschlossen werden sollten.

Es gibt 3 Hauptversicherungen, die sich je nach Anbieter und Tarif stark unterscheiden.
Die wichtigste Versicherung ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese greift dann, wenn durch das Pferd Sach- bzw. Personenschäden entstehen. Dieser Schaden muss durch den Tierhalter vollkommen übernommen werden. Vor allem bei Personenschäden sind die zu zahlenden Beträge oftmals sehr hoch.  Die Tarife unterscheiden sich nach Pferderasse (Pony oder Pferd), Alter des Pferdes (Fohlen oder erwachsenes Pferd) und Nutzen des Pferdes.
Gerade wenn das Pferd von Fremdreitern geritten wird, sollte das bei der Versicherung angegeben werden. Somit sind durch die Versicherung auch Reitbeteiligungen und Bereiter*innen mitversichert.
Wenn man das Pferd in einem Pensionsstall stehen hat, können durch die Versicherungen auch sogenannte Mietsachschäden übernommen werden. Wenn das Pferd zum Beispiel die Box beschädigt, sind je nach Tarif diese Schäden abgedeckt.

Abschließend lässt sich sagen, dass man sich vor dem Pferdekauf über eine passende Versicherung informieren sollte und verschiedene Anbieter und Tarife vergleichen muss, um die passende Versicherung zu finden.

Informationen zum West-Nil-Virus

Das West-Nil-Virus (WNV) gehört zur Familie der Flaviviren und tritt hauptsächlich bei Wildvögeln auf. Übertragen wird von Vogel zu Vogel über weibliche Stechmücken (Culex), die überall in Europa in großer Zahl vertreten sind. Wenn eine infizierte Stechmücke einen Menschen oder ein Pferd sticht, können diese sich ebenfalls infizieren und fungieren als Fehlwirt. Das Virus kommt mittlerweile weltweit vor. In Europa trat es erstmals Anfang der 1960er Jahre auf. Bisher wurden vor allem in süd- und südosteuropäischen Ländern Infektionen bei Mensch, Pferd und Vogel nachgewiesen. In den letzten beiden Jahren stiegen jedoch die Zahlen der nachgewiesen infizierten Vögel in Deutschland. Derzeit sind 35 WNV-Fälle bei Pferden alleine im Jahr 2019 bestätigt (Stand 30.10.19). Angesichts der Erfahrungen, die in europäischen Nachbarländern und den USA mit WNV-Infektionen gemacht wurden, ist davon auszugehen, dass das Virus sich in den kommenden Jahren weiter in Deutschland ausbreiten wird. Die Mehrzahl der WNV-infizierten Pferde entwickeln keinerlei klinische Symptome. Bei etwa 8% der infizierten Pferde kommt es aber aufgrund einer Gehirnhautentzündungen zu neurologischen Symptomen. Zu den klinisch auffälligen Störungen zählen Stolpern, Hinterhandlähmungen, Ataxien, allgemeine Schwäche, Muskelzittern (Tremor) und Lähmungen bishin zum Festliegen der Tiere. Bei ca. 22-44% der klinisch erkrankten Tiere verläuft die Erkrankung tödlich. Überlebende Pferde zeigen häufig bleibende Schäden. Die erkrankten Pferde können nur symptomatisch therapiert werden, da es keine Behandlungsmöglichkeit gegen das WNV gibt. Die Diagnostik basiert entweder auf dem Nachweis des Virusgenoms mittels PCR oder auf dem Nachweis spezifischer Antikörper mittels Serologie. Nachdem die Virämiephase relativ kurz ist, kann es sein, dass beim Einsetzen zentralnervöser Störungen ein Virusnachweis im Blut nicht mehr möglich ist. Dann greift man auf eine serologischen Untersuchung zurück (AK-Nachweis). Die WNV-Infektion von Vögeln und Pferden ist eine anzeigepflichtige Tierseuche in Deutschland, eine Impfpflicht besteht allerdings nicht. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt jedoch, Pferde in den bereits betroffenen Gebieten (BB, BE, HH, SN, TH, MV, BB, ST, BY) gegen das WNV zu impfen. Mittelfristig wird ein deutschlandweit flächendeckender Impfschutz angestrebt. Die Grundimmunisierung sollte hierbei vor der Mückensaison (d.h. vor Ende Mai) abgeschlossen sein. Dies beinhaltet zwei Impfungen im Abstand von 4-6 Wochen. Bedenken Sie also, dass die erste Impfung spätestens im April stattfinden sollte.

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